Gremien
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehören satzungsgemäß sieben Mitglieder an. Ein/e Vorsitzende/r und dessen Stellvertreter/innen stehen dem Kontrollgremium vor. Sie werden aus der Mitte des Aufsichtsrats gewählt.
Am 17. Dezember 2022 wählte die Mitgliederversammlung des FC St. Pauli turnusmäßig den Aufsichtsrat.
Am 15. November 2024 gab Sandra Schwedler auf der Mitgliederversammlung nach zehn Jahren als Vorsitzende des Gremiums turnusmäßig ihren Posten ab. Ihr folgt Kathrin Deumelandt.
Sandra Schwedler übernimmt dafür gemeinsam mit Dr. Philippe Niebuhr die Stellvertretung. Niebuhr war bereits seit 2022 stellvertretender Vorsitzender.
Seit dem 16. November 2024 ist der Aufsichtsrat somit folgendermaßen besetzt:
- Kathrin Deumelandt (Vorsitzende)
- Sandra Schwedler (Stellvertreterin)
- Dr. Philippe Niebuhr (Stellvertreter)
- Inga Schlegel
- René Born
- Anna-Maria Hass
- Sönke Goldbeck
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Aufgaben des Aufsichtsrats
- Der Aufsichtsrat benennt bis spätestens acht Wochen vor der Wahl des Präsidiums die Kandidaten für das Amt des Präsidenten. Diese benennen dem Aufsichtsrat bis spätestens sechs Wochen vor der Wahl ihre Kandidaten für die Ämter der Vizepräsidenten. Der Aufsichtsrat kann die benannten Vizepräsidentschaftskandidaten mit einer Dreiviertelmehrheit aller im Amt befindlichen Aufsichtsratsmitglieder ablehnen. Werden nicht bis vier Wochen vor der Wahl mindestens zwei Vizepräsidentschaftskandidaten vom Aufsichtsrat bestätigt, so erlischt die Präsidentschaftskandidatur desjenigen, der diese Personen benannt hat.
- Der Aufsichtsrat schlägt der Mitgliederversammlung die Kandidaten für das Amt des Präsidenten zur Wahl vor. Er kann jederzeit aus wichtigem Grund Präsidiumsmitglieder abberufen (§ 23). Er kann kommissarische Präsidiumsmitglieder gemäß § 23 (Wahl des Präsidiums, Amtsdauer), Ziffer 4 und 5 laut Satzung des FC St. Pauli ernennen. Er beschließt zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres über den vom Präsidium vorzulegenden Finanzplan. Er bestellt den Wirtschaftsprüfer oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der/die nach Abschluss des Geschäftsjahrs den vom Präsidium erstellten Jahresabschluss mit Lagebericht zu prüfen und zu bestätigen hat, und genehmigt den Jahresabschluss mit Lagebericht.
- Der Aufsichtsrat überwacht das Präsidium in seiner Geschäftsführung und in der Wahrnehmung der Vereinsaufgaben. Ihm stehen dabei uneingeschränkte Prüfungsund Kontrollrechte im Verein und in den mit ihm verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen zu.
- Der Aufsichtsrat wirkt bei Beschlüssen des Präsidiums gemäß § 22 (Zuständigkeit des Präsidiums), Ziffer 3 der Satzung des FC St. Pauli mit.
- Der Aufsichtsrat berichtet der Mitgliederversammlung.
- Der Aufsichtsrat beantragt die Entlastung des Präsidiums.
- Der Aufsichtsrat schließt die Verträge mit hauptamtlichen Präsidiumsmitgliedern ab.