Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
Dienstag, 17. September 2024, 14:00 Uhr
Das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V. lädt die Mitglieder herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2024 ein. Diese findet am Freitag (15.11.) um 19 Uhr (Einlass ab 17:30 Uhr) im Saal 3 des CCH statt.
Auf der Mitgliederversammlung in diesem Jahr werden wieder die gewohnten Berichte der Gremien und die Entlastungen auf der Tagesordnung stehen. Zudem werden die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins für das Geschäftsjahr 2023/24 rechtzeitig vorher auf der Geschäftsstelle ausliegen. Daneben haben alle Mitglieder die Möglichkeit, form- und fristgemäß neue Anträge zu dieser Mitgliederversammlung zu stellen.
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung 2024 lautet wie folgt:
- Eröffnung und Begrüßung
- Berufung des Versammlungsleiters
- Verabschiedung Protokoll ordentliche Mitgliederversammlung des Vorjahres
- Totengedenken
- Berichte
- Bericht des Präsidiums
- Bericht der Kassenprüfer*innen
- Bericht des Aufsichtsrats
- Bericht des Amateurvorstandes
- Bericht des AFM-Vorstandes
- Bericht des Ehrenrats - Entlastungen
- Entlastung des Präsidiums
- Entlastung des Amateurvorstandes - Nachwahl eines*einer Vizepräsident*in
- Ehrungen für Mitgliedschaften
- Ehrungen für Engagement & sportliche Leistungen
- Sonstige Anträge
- Verschiedenes
Das Präsidium wird der Versammlung die endgültige Tagesordnung zur Abstimmung vorschlagen.
Gemäß §12 der Satzung informiert das Präsidium im Rahmen der Einladung der Mitgliederversammlung über den prozentualen Anteil an weiblichen Mitgliedern beim FC St. Pauli. Dieser betrug zum Abschluss des Geschäftsjahres 23,87 Prozent (divers: 0,7 Prozent).
Satzungsänderungsanträge müssen bis spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung, also bis Donnerstag (24.10.), mit entsprechender Begründung in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Gehen Satzungsänderungsanträge erst nach Versendung der Einladung und damit verbundener Veröffentlichung der Tagesordnung ein, so werden die Anträge unverzüglich in der Geschäftsstelle für jedes Mitglied zugänglich ausgehängt sowie auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht. Änderungsanträge zu den Satzungsänderungsanträgen müssen dann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.
Alle sonstigen Anträge und Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung müssen bis spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung, also bis Freitag (1.11.), auf der Geschäftsstelle eingehen (oder per E-Mail an antraege@fcstpauli.com).
Anträge auf Abberufung eines Organmitglieds, die nicht Dringlichkeitsanträge sind, bedürfen der schriftlichen Begründung. Das betroffene Organmitglied hat das Recht, eine schriftliche Stellungnahme bis zur Mitgliederversammlung abzugeben, die auf der Geschäftsstelle und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht wird.
Jedes stimmberechtigte Mitglied kann schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung weitere Punkte, die genau zu bezeichnen sind, nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Die geänderte Tagesordnung wird in der Geschäftsstelle und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht.
Nach Ablauf der genannten Antragsfristen kann mit Rücksicht, auf die nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder nur über Dringlichkeitsanträge abgestimmt werden, deren Abstimmung die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. In der Sache wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, sofern nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Dringlichkeitsanträge zu Satzungsänderungen oder Satzungsänderungsanträgen sind nicht zulässig. (Vgl. § 15 - Anträge - der Satzung des FC St. Pauli)
Gleichzeitig wird das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 23. November 2023 in der Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. Dieses kann ebenfalls gegen Vorlage der vorgenannten Dokumente eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass eine Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung erst nach dreimonatiger Mitgliedschaft und Vollendung des 16. Lebensjahres erlangt wird. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. (Vgl. § 13 – Mitgliederversammlung - der Satzung des FC St. Pauli)
Der Zutritt zur Mitgliederversammlung wird nur Mitgliedern gewährt, die ihren Mitgliedspflichten nachgekommen sind (vgl. § 14 Ziffer 6 der Satzung des FC St. Pauli). Etwaige Mitgliedsbeitragsrückstände bitten wir, bis zum 1. November 2024 zu begleichen. Am Versammlungstag selbst werden keine Zahlungen von Mitgliedsbeitragsrückständen entgegengenommen.
Wir empfehlen die Anreise mit dem HVV, mit dem Fahrrad oder zu Fuß.
Über die Organisation des Einlasses zur Mitgliederversammlung informieren wir alle Mitglieder rechtzeitig. Grundsätzlich wird es die Möglichkeit geben, sich vor Ort für die Mitgliederversammlung anzumelden. Gleichzeitig wird es die Möglichkeit einer Online-Anmeldung für die Mitgliederversammlung geben, um das Einlass-Prozedere vor Ort zu vereinfachen und eine bessere Planbarkeit zu gewährleisten.
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Wir freuen uns auf Euer Erscheinen und Verbleiben mit freundlichen Grüßen
Das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V.
Foto: FC St. Pauli