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Der FC St. Pauli lädt zur digitalen Mitgliederversammlung ein

Aufgrund der Situation rund um die Covid-19-Pandemie und der Ende Oktober von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen hatte sich das Präsidium des FC St. Pauli in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für eine Absage der am Sonntag (15.11) geplanten ordentlichen Mitgliederversammlung im Millerntor-Stadion entschieden. Um satzungsgemäß eine jährliche Mitgliederversammlung abzuhalten, wird diese am Donnerstag (17.12.) auf digitalem Wege stattfinden.

Liebe Mitglieder, 

das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V. lädt die Mitglieder herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 ein. 

Diese findet am Donnerstag (17.12.) um 19 Uhr online statt.  

Aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie waren wir leider gezwungen, die ursprünglich für Sonntag (15.11.) geplante Mitgliederversammlung in unserem Millerntor-Stadion abzusagen. Nach unserer Satzung und geltendem Recht sind wir jedoch gezwungen, noch im Jahr 2020 eine Versammlung durchzuführen. Wir sind uns bewusst, dass eine Online-Veranstaltung von sehr vielen Mitgliedern nicht gewünscht wird. Es ist aber die einzige Alternative, unseren satzungsgemäßen Verpflichtungen nachzukommen. 

Um den Wunsch der Mitglieder zu erfüllen, eine Präsenzveranstaltung mit der Möglichkeit des persönlichen Austauschs durchzuführen, werden wir diese Pflicht-Veranstaltung mit einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 2. Mai 2021 im Millerntor-Stadion ergänzen. 

Die Satzungsänderungsanträge von Mitgliedern des Präsidiums und des Aufsichtsrats werden erst auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Mai eingebracht. Diese für unseren Verein so wichtigen Themen, ebenso wie die dann aktuelle Lage des Vereins, sollen angemessen diskutiert werden. Auch alle anderen Antragsteller*innen werden wir bitten, ihre Anträge erst im Mai einzubringen.

Auf diesem Weg wollen wir erreichen, dass wir in der Online-Mitgliederversammlung am 17. Dezember nur die unbedingt notwendigen Formalia erledigen und dann im Mai den auch uns wichtigen Austausch mit unseren Mitgliedern sicherstellen. Bis Mai 2021 ist es noch eine lange Zeit. Das ist uns zu lang für Stille. Gerade in diesen Wochen wollen wir die Nähe zu unseren Mitgliedern und das Gespräch zur aktuellen Lage unseres Vereins suchen. Wir werden darum noch im November zwei Foren für Mitglieder online anbieten, in denen wir uns über die wirtschaftliche Situation und die sportliche Entwicklung austauschen wollen. Alle Mitglieder werden dazu gesonderte Einladungen erhalten. Die Durchführung der Online-Mitgliederversammlung werden wir mit einem Partner durchführen, der solche Veranstaltungen in diesem Jahr bereits mit mehreren Bundesligisten erfolgreich umgesetzt hat. Alle Voraussetzungen zum Datenschutz, einem geschlossenen Mitgliederbereich, Beteiligungsmöglichkeit und rechtssicheren Abstimmungen werden erfüllt werden.

Alle Informationen zur Anmeldung und zur Teilnahme erhalten alle Mitglieder in einer kommenden Information. In Absprache mit dem Ehrenrat werden die Ehrungen in angemessener Form präsentiert. Die Übergabe der Ehrennadeln wird grundsätzlich zu einem anderen Zeitpunkt in angemessener Form durchgeführt.  

Die satzungsgemäße vorläufige Tagesordnung lautet wie folgt: 

  1. Eröffnung und Begrüßung 
  2. Berufung des Versammlungsleiters 
  3. Verabschiedung Protokoll ordentliche Mitgliederversammlung 2019
  4. Totengedenken 
  5. Berichte 
  • Bericht des Präsidiums 
  • Bericht der Kassenprüfer 
  • Bericht des Aufsichtsrats
  • Bericht des Amateurvorstands 
  • Bericht der AFM-Abteilungsleitung 
  • Bericht des Ehrenrats 
  1. Entlastungen 
  • Entlastung des Präsidiums
  • Entlastung des Amateurvorstands
  1. Ehrungen
  2. Anträge 
  3. Verschiedenes 

Hier auf unserer Homepage  werden wir die jeweils aktuelle Tagesordnung sowie Informationen zu eingegangenen Anträgen unter Beachtung der satzungsgemäßen Fristen veröffentlichen. Das Präsidium wird der Versammlung die endgültige Tagesordnung zur Abstimmung vorschlagen. 

Nachfolgend einige satzungsbedingte, bzw. organisatorische Hinweise:

Satzungsänderungsanträge müssen bis spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung mit entsprechender Begründung in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Gehen Satzungsänderungsanträge erst nach Versendung der Einladung und damit verbundener Veröffentlichung der Tagesordnung ein, so werden die Anträge unverzüglich in der Geschäftsstelle für jedes Mitglied zugänglich ausgehängt sowie auf der Homepage veröffentlicht. Änderungsanträge zu den Satzungsänderungsanträgen müssen dann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Alle sonstigen Anträge und Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Anträge auf Abberufung eines Organmitglieds, die nicht Dringlichkeitsanträge sind, bedürfen der schriftlichen Begründung. Das betroffene Organmitglied hat das Recht, eine schriftliche Stellungnahme bis zur Mitgliederversammlung abzugeben, die auf der Geschäftsstelle und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht wird.

Jedes stimmberechtigte Mitglied kann schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung weitere Punkte, die genau zu bezeichnen sind, nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Die geänderte Tagesordnung wird in der Geschäftsstelle ausgehängt und hier auf der Homepage veröffentlicht. 

Nach Ablauf der genannten Antragsfristen kann mit Rücksicht auf die nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder nur über Dringlichkeitsanträge abgestimmt werden, deren Abstimmung die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. In der Sache wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, sofern nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Dringlichkeitsanträge zu Satzungsänderungen oder Satzungsänderungsanträgen sind nicht zulässig. (Vgl. § 15 - Anträge - der Satzung des FC St. Pauli) 

Eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins liegen spätestens zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins aus und dürfen von den Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass) auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Gleiches gilt für den Konzernabschluss. Auf Wunsch eines Mitglieds werden diese Unterlagen auf seine Kosten zugesandt. (Vgl. § 14 - Einberufung der Mitgliederversammlung - der Satzung des FC St. Pauli) 

Gleichzeitig wird das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2019 in der Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. Dieses kann ebenfalls gegen Vorlage der vorgenannten Dokumente eingesehen werden.  

Bitte beachten Sie, dass eine Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung erst nach dreimonatiger Mitgliedschaft und Vollendung des 16. Lebensjahres erlangt wird. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. (Vgl. § 13 – Mitgliederversammlung - der Satzung des FC St. Pauli) 

Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung wird nur Mitgliedern gewährt, die ihren Mitgliedspflichten nachgekommen sind (vgl. § 14 Ziffer 6 der Satzung des FC St. Pauli). Etwaige Mitgliedsbeitragsrückstände (Auskunft erteilt unsere Mitgliederverwaltung, s. letzte Seite dieser Ausgabe) bitten wir, bis zum 30. November 2020 zu begleichen. 

 

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und verbleiben mit freundlichen Grüßen 

Das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V. 

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